Beratungsfeld

Handelsrecht in Aschaffenburg

Zu den vielfältigen Beratungsfeldern der Kanzlei HAF in Aschaffenburg zählt das Handelsrecht. Das weite Feld des Handelsrechts umfasst sämtliche Rechtsnormen für Kaufleute in ihren Vertragsbeziehungen. Das gilt auch für einseitige Handelsgeschäfte, wenn nur ein Vertragspartner die Kaufmannseigenschaft besitzt. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern und hilft, die Abwicklung des in- und ausländischen Warenverkehrs zu beschleunigen und damit zu erleichtern.

Die Vorschriften des Handelsrechts sind hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sowie in diversen Normen des Scheck- und Wechselrechts, im Wertpapier-, Bank-, Kapitalmarkt- und Börsenrecht verankert.

Handelsrecht in Aschaffenburg: Ihr Partner für Vertragsgestaltung, Anspruchsdurchsetzung und Anspruchsabwehr

Ihr Anwalt für Handelsrecht in Aschaffenburg unterstützt Sie in allen Fragen, die Ihre nationalen und internationalen Geschäftsbeziehungen betreffen. Mit unserer internationalen Expertise beraten wir sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen. Damit Ihre Vertragsbeziehungen von Erfolg und Expansion gekrönt sind, beraten wir hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Verträge, setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Unsere Leistungen im Handelsrecht:

Im Bereich des Handelsrechts bieten wir vielfältige Leistungen, zum Beispiel folgende:

  • Beratung bei der Eingehung von Handelsvertreterbeziehungen
  • Verhandlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen bei Handelsvertretern
  • Erstellung und Beratung zu (auch internationalen) Vertriebsverträgen
  • Klärung von Streitigkeiten aufgrund ehemaliger Geschäftspartnerschaft
  • Mandatsübernahme bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Konkurrenzunternehmen oder Mitarbeitern
  • Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden und Mitwirkung bei Schiedsverfahren
  • Rechtskonforme Gestaltung bei der Produktvermarktung
  • Erste Aufklärung im Lizenz-, Marken- und Urheberrecht
  • Konfliktlösung bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Problemen

Handelsvertreterbeziehungen als Chance für den Ausbau von Geschäftsbeziehungen

Der Handelsvertreter als selbstständiger Gewerbetreibender schließt für Unternehmen Geschäfte in dessen Namen ab oder vermittelt diese gegen Provision. Hier kann sich eine sehr einträgliche Geschäftsbeziehung anbahnen, da der Handelsvertreter über ein breites Netzwerk an Geschäfts- und Kundenbeziehungen verfügt. Wir unterstützen Sie bei der Eingehung neuer Handelsvertreterbeziehungen und beraten Sie bei Fragen zur Vertragsgestaltung.

Wird ein Handelsvertreter vom Unternehmen gekündigt, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn der Auftraggeber aus seiner vorangegangenen Tätigkeit erhebliche Vorteile zieht. Vorteile hat das Unternehmen immer dann, wenn es den vom Handelsvertreter mitgebrachten Kundenstamm weiterhin für seine wirtschaftlichen Zwecke nutzt. Nur wenn der Handelsvertreter selbst das Vertragsverhältnis kündigt, hat er in der

Die Kanzlei HAF berät Sie des Weiteren, wenn sich aufgrund von ehemaligen Geschäftspartnerschaften Konflikte ergeben haben. Unser Ziel ist es, die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens durchzusetzen. Dies schließt die Forderungsabwehr und die außergerichtliche Einigung mit den Beteiligten ein. Sollte sich keine Einigung ergeben, nehmen wir an Schiedsverfahren teil und vertreten Sie vor den zuständigen Zivilgerichten.

Kommissionsverträge im Handels- und Vertragsrecht

Um mit Waren oder Wertpapieren Handel zu treiben, stehen unterschiedliche Verträge zur Auswahl, die für die ausführenden Partner verschiedene Rechte und Pflichten bereithalten. Allen gemeinsam ist, dass sie gewerblich selbstständig auftreten und Vertragsbeziehungen mit ihren Geschäftspartnern eingehen.

Kommissionäre gehen einen Geschäftsbesorgungsvertrag ein, indem sie Waren oder Wertpapiere des Kommittenten im eigenen Namen an einen Dritten verkaufen oder von diesem erwerben. Kommissionär ist gemäß Gesetz die Person, die gewerbsmäßig Waren gegen Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen verkauft oder kauft. Für seine erbrachte Leistung steht ihm eine Provision zu. Der Kommissionsvertrag hat auch in der heutigen Zeit seine Bedeutung nicht verloren. Kommissionsgeschäfte werden vor allen Dingen im Buchhandel, im Wein- und Schmuckhandel sowie im Kraftfahrzeughandel geschlossen, ebenso in der Textilbranche (z. B. Shop-in-shop-Lösungen).

Vertrags- und Handelsrecht in Aschaffenburg: Wir unterstützen Sie bei diversen Vertragsgestaltungen

Um Kenntnis über die Vielzahl der Vertragsmöglichkeiten zu erlangen, informieren wir Sie detailliert über die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Vorgehensweise und das richtige Geschäftsmodell. Einen Schwerpunkt unserer Beratung bildet daher die Ausarbeitung der Vertragsverhältnisse, die zwischen dem Unternehmen auf der einen Seite und den Handelsvertretern, Distributoren, Kommissionären, Franchisenehmern und Vertragshändlern auf der anderen Seite zu schließen sind.

Wir stellen Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Vertragsmodelle vor und finden auf diese Weise die Konstellation, welche zur Vertriebsstruktur Ihres Unternehmens passt. Wir begleiten Sie ab dem ersten Planungsschritt über die rechtskonforme Vertragsgestaltung bis hin zu einer eventuellen Vertretung vor den Zivilgerichten im Falle von Auseinandersetzungen. Beabsichtigen Sie, Ihre Geschäftsbeziehungen im Ausland zu erweitern, helfen wir bei der Vertragsgestaltung mit unserem internationalen Know-how.

Ihr Anwalt für Handelsrecht in Aschaffenburg: Nikolaus Ackermann

Sie planen ein neues Geschäftsmodell, brauchen Auskünfte über Ihre bestehenden handelsrechtlichen Beziehungen oder möchten wirtschaftlich expandieren? Setzen Sie sich mit unserem Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Nikolaus Ackermann in Verbindung. Als Spezialist für Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrecht in Aschaffenburg unterstützt Sie Herr Ackermann bei Fragen zur Vertragsgestaltung, bei der Wahl Ihres passenden Geschäftsmodells sowie bei streitigen Verfahren während oder nach Beendigung einer Geschäftsbeziehung. Nutzen Sie seine langjährigen Erfahrungen im Bereich des Handelsrechts.

Kontaktieren Sie die Kanzlei HAF in Aschaffenburg telefonisch, per E-Mail und gern auch persönlich. Wir stehen Ihnen für Fragen rund um das Beratungsfeld Handelsrecht jederzeit zur Verfügung.

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