Kanzlei - Historie
Die Anfänge unserer Kanzlei reichen bis ins Jahr 1961 zurück, als Günther Häcker sich in seinem Privathaus in Aschaffenburg als Rechtsanwalt niederließ. Zur Klientel seiner „Küchen-Kanzlei“ gehörten überwiegend Taxi-Unternehmen, die von ihm sowohl in Unfallsachen als auch bei so genannten „Strafverfügungen“ beraten und vertreten wurden. Bereits ein Jahr später schloss er sich mit seinem Studienkollegen Peter Ackermann zusammen. Es wurde ein gemeinsames Büro in der Friedrichstraße 7 angemietet und das bis dato vorwiegend verkehrsrechtliche Tätigkeitsgebiet um die Bereiche Familien-, Arbeits- und Handelsrecht ausgeweitet.
Der allgemeine Aufschwung der Kanzlei machte 1972 einen Umzug erforderlich. Zwar blieb man dem Standort Friedrichstraße treu, rückte aber mit dem Haus Nummer 19 in unmittelbarer Nähe zum Amts- und Landgericht Aschaffenburg, wo sich unser Büro auch heute noch befindet. Ein Jahr später konnte Frank Faust als dritter Kollege in die Anwaltskanzlei aufgenommen werden. Durch ihn wurden die Tätigkeitsschwerpunkte der Sozietät um die Bereiche Versicherungs- und Haftpflichtrecht erweitert.
Mit Nikolaus Ackermann hielt 1987 der erste Rechtsanwalt aus der „zweiten Generation“ Einzug in die Kanzlei. Spezialisiert auf die Hauptgebiete Allgemeines Zivilrecht, Bau-, Verwaltungs-, Handels- und Insolvenzrecht vergrößerte sich noch einmal unser Beratungsangebot. Nach dem Jahrtausendwechsel eröffneten wir eine Sozietät in Miltenberg. Außerdem wurden nicht nur die Stamm-Räumlichkeiten ausgeweitet, sondern auch die juristischen Fachgebiete der Kanzlei – auf das allgemeine Straf-, Wirtschafts- und Steuerrecht. Unter den drei neuen Rechtsanwälten: Marc Faust, Dietmar Hain und Volker Sedlacek, ist wiederum ein Namensträger der zweiten Generation vertreten.
Unsere seit mehr als 45 Jahren bestehende Personen-Kontinuität und Familienpräsenz innerhalb unserer Kanzlei und das langjährige berufliche Engagement sowie die dabei gewonnenen Erfahrungswerte der Seniorpartner stehen für eine spürbar hohe Beratungsqualität. Die vorgenommenen Spezialisierungen der Rechtsanwälte belegen die Kompetenz unseres Hauses, denn sie gewährleisten eine professionelle Betreuung unserer Mandanten – und damit die umfassende Wahrung ihrer Interessen.
Durch das vielfältige Leistungsspektrum unserer Kanzlei gehören Rechtsuchende jeder Couleur zur Mandantschaft. Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Selbstständige und Freiberufler, aber auch Handwerksbetriebe sowie kleinere und mittelständische Unternehmen.