Beratungsfeld

Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg

Das Erbrecht regelt, wer im Todesfall das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers erbt. Gibt es keine Verfügung von Todes wegen, gilt die gesetzliche Erbfolge, in der Verwandte und Ehepartner des Verstorbenen berücksichtigt werden. Als Experten für Erbrecht stehen wir Ihnen in Aschaffenburg bei allen Fragen zu diesem Thema zur Seite.

Ihr Experte für Erbrecht in Aschaffenburg

Idealerweise stehen die Hinterbliebenen nach dem Verlust eines Menschen zusammen und regeln das Erbe auf harmonische Art und Weise. Jedoch lehrt uns die Realität, dass zuweilen nach dem Tod des Erblassers Konflikte wieder aufbrechen oder neu entstehen, die einer Lösung bedürfen. Oft bleibt dann nur der Gang zum Anwalt. Erbrecht als solches umfasst viele weitere Fallgestaltungen: Wir beschäftigen uns insbesondere mit den Bereichen Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzung, Testamentsanfechtung, Erbscheinerteilung und Testamentserrichtung mit erbschaftssteuerlichen Bezügen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit übernehmen wir die Testamentsgestaltung, Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung. Wir beraten zu allen Fragen der gesetzlichen Erbfolge, des Testaments sowie zu Möglichkeiten anderer Verfügungen von Todes wegen. Hierbei entwerfen wir für unsere Mandanten Testamente und Vermächtnisse, klären anhand eines bestehenden Testaments über Erbfolge, Pflichtteil und die Folgen der Erbschaft auf.

Des Weiteren helfen wir bei der Bestimmung, Abwicklung und bei der Durchsetzung der Ansprüche in Nachlasstreitigkeiten, etwa im Hinblick auf Auskunft und Herausgabeansprüche der Erben und Pflichtteilsberechtigten oder die Durchsetzung von Ausgleichs- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Lassen Sie sich zur geeigneten taktischen Vorgehensweise beraten!

Ihr Anwalt erklärt das Erbrecht: der (Zusatz-)Pflichtteil im BGB

Familiäre Konflikte sind nicht selten, oft führen sie zum Zerwürfnis und zur Enterbung der Familienmitglieder. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Angehörigen leer ausgehen müssen. Den Pflichtteil können gemäß § 2303 BGB Abkömmlinge – das heißt Kinder oder Enkelkinder –, Ehegatten und Eltern geltend machen, sofern sie zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären und durch das Testament enterbt wurden oder als Erben zu wenig bekommen haben (sogenannter Zusatzpflichtteil). In bestimmten Fällen ist es zulässig und sinnvoll, das Erbe auszuschlagen, um gezielt den Pflichtteil geltend zu machen.

Jeder Erblasser kann frei entscheiden, wem er sein Vermögen vererbt. Ehepartner können sich gegenseitig als Erbe einsetzen (Berliner Testament). Der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe, dem der gesamte Nachlass zufällt. Kinder erben erst, wenn der Alleinerbe verstorben ist.

Der Gesetzgeber sichert mit dem Pflichtteilsanspruch dem von der Erbfolge Ausgeschlossenen einen Anteil des Vermögensnachlasses. Der Pflichtteil muss gegenüber den Erben eingefordert werden. Nur in Ausnahmefällen verliert der Angehörige den Pflichtteilsanspruch, beispielsweise bei Bedrohung oder Tötung des Erblassers.

Im Bereich Pflichtteilsrecht steht die effiziente Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Abwehr im Vordergrund unserer Tätigkeit. Auch beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten mit Pflichtteilsberechtigten.

Testament verfassen – warum eine Beratung beim Spezialisten in Aschaffenburg?

Wer zu Lebzeiten seine Vermögenswerte ordnen will, sollte ein Testament verfassen. Hier bestimmen Sie, wer Alleinerbe wird, wer einen Vermögensteil oder einen Wertgegenstand erhalten soll. Das Testament wird eigenhändig geschrieben und mit Ort, Datum und eigenhändig mit Unterschrift versehen.

Bei der Testamentserrichtung und -gestaltung sollte fachlicher Rat eingeholt werden, damit die gewünschte Erbfolge eintritt. Handschriftlich kann fast jeder seinen letzten Willen errichten. Doch ist dieser letzte Wille auch das letzte Wort? Ist die Nachlassverteilung im Testament so geregelt, dass Streit vermieden wird? Häufig sprechen die Gerichte das letzte Wort, aber nicht der Erblasser. übliche Gründe sind unpräzise Formulierungen, falsche Begriffswahl und Unkenntnis erbrechtlicher Regelungen. Dadurch werden Testamente doppeldeutig und enthalten Regelungslücken. Gedachte Rechtsfolgen treten nicht ein oder eingetretene Rechtsfolgen waren so nicht gewollt.

Der „letzte Wille“ in Gestalt von Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag sollte zudem in regelmäßigen Abständen durch einen Spezialisten für Erbrecht dahingehend geprüft werden, ob er den aktuellen Umständen noch entspricht. Anpassungen sind jederzeit möglich. Wir beraten umfassend und vertrauensvoll zur Testamentserrichtung und -gestaltung sowie Anpassung an geänderte Lebensumstände, damit der Wille des Erblassers im Falle des Todes zur Durchsetzung kommt.

Erbengemeinschaft: Ihre Spezialisten in Aschaffenburg informieren

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Oft werden mehrere Personen zu Erben berufen, die eine Erbengemeinschaft bilden, welche auseinandergesetzt werden muss. Die rechtlichen Folgen einer Erbengemeinschaft sind vergleichsweise kompliziert, weil das zum Nachlass gehörende Vermögen gesamthänderisch gebunden ist.

So können Nachlassgegenstände wie Immobilien nur mit Zustimmung aller Erben verkauft werden. Jeder Erbe haftet gesamtschuldnerisch für die anderen Erben, zudem ist der Nachlass in der Regel einstimmig und ausnahmsweise per Mehrheitsbeschluss zu verwalten. Deshalb ist verständlich, dass Erbengemeinschaften besonders streitanfällig sind. Außerdem könnte es schwierig sein, an den Nachlass zu kommen, wenn ein Erbe allein „Hand auf den Nachlass hat“. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Auskunftsansprüche bestehen und wie man diese taktisch klug durchsetzt bzw. abwehrt.

Die Kanzlei HAF in Aschaffenburg hilft Ihnen, die rechtlichen und emotionalen Konfliktpunkte rechtzeitig zu erkennen und den Streit schnell zu beenden. Gerichtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Auseinandersetzungsklage oder eine Teilungsversteigerung bei Grundstücken, gilt es zu vermeiden.

Anfechtung des Testaments

So manche Testamentseröffnung hält unliebsame überraschungen bereit. Es stellt sich die Frage, ob es sich wirklich um den letzten Willen des Verstorbenen handelt. Daher können die gesetzlichen Erben bzw. eingesetzten Personen das Testament anfechten. Der Anfechtungsberechtigte muss einen Anfechtungsgrund anführen. Mit der Anfechtung wird das Testament als von Anfang an nichtig erklärt.

Es kann unterschiedliche Anfechtungsgründe geben, unter anderem:

  • Inhaltsirrtum: Der Verstorbene war über eine Tatsache im Irrtum.
  • Erklärungsirrtum: Der Verstorbene hat sich verschrieben, meinte nicht das, was er im Testament angegeben hat.
  • Erbunwürdigkeit: Der Erblasser wurde zu Lebzeiten arglistig getäuscht, bedroht oder getötet.

Erbvertrag

Ein Nachlass kann auch durch einen Erbvertrag geregelt werden. Der Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich gegenüber einem Vertragspartner verpflichtet, ihm im Todesfall Vermögensteile oder sein gesamtes Vermögen zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser voll geschäfts- und testierfähig ist und den Vertrag zusammen mit dem Vertragspartner von einem Notar beurkunden lässt.

Zumeist liegen bestimmte Umstände vor, die einen Erbvertrag erforderlich machen: abzugeltende Pflegeleistungen, Unternehmensnachfolgeregelungen oder nichteheliche Lebensgemeinschaften. Der Vorteil für den Erblasser liegt darin, dass er vom Erbvertrag zurücktreten kann, wenn die vereinbarten Vertragsleistungen nicht erbracht werden.

Vermächtnis

Manchmal möchte der Erblasser nicht verwandten Personen einen Wertgegenstand hinterlassen. In diesem Fall kann er ein Vermächtnis anordnen. Die Erben sind nach dem Ableben des Erblassers verpflichtet, den Gegenstand an den Vermächtnisnehmer herauszugeben.

Schenkung

Probleme ergeben sich oft, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat. Wurden Schenkungen gemacht, um den gesetzlichen oder vertraglichen Erben „um sein Erbe zu bringen“, kann der Erbe die Herausgabe der Schenkung verlangen. Um diese Problematik rechtskonform zu lösen, kontaktieren Sie am besten unsere Experten der Kanzlei HAF in Aschaffenburg.

Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg beraten

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Erbverträgen und dem Verfassen eines Testaments. Zudem regeln wir auch die Anfechtung eines Testaments und die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüche.

HAF Rechtsanwälte Insolvenzverwalter und Steuerberater ist Ihr versierter Ansprechpartner für die Beratung im Bereich Erbrecht.

Weitere Links und Informationen zu unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern:

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