Beratungsfeld

Anwalt für Insolvenzrecht in Aschaffenburg

In unserer Kanzlei in Aschaffenburg bieten wir Ihnen eine umfassende Sanierungsberatung und vertreten Sie in allen Fragen, die sich vor und in Insolvenzsituationen stellen

  • Vorbereitung einer Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz,
  • Schutz von Gläubigerinteressen im Insolvenzfall,
  • Verhandlungsführung mit Gläubigern und Gläubigergemeinschaften im Vorfeld von Insolvenzen.

Über die Rechtberatung hinaus bieten wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung besondere Möglichkeiten im Bereich des Insolvenzrechts.

Sanierungsberatung: Unternehmen erhalten statt zerschlagen

Seit 2012 haben Kapitalgesellschaften und Firmen mit laufendem Geschäftsbetrieb eine neue Möglichkeit, ihr Unternehmen zu sanieren. Das Schutzschirmverfahren bietet Ihnen die Chance, eine Entschuldung zu erreichen, ohne dass die Kernbestandteile des Unternehmens veräußert werden. Daher erhalten Unternehmen nicht nur eine umfassende Rechtsberatung von uns, sondern werden auch im Bereich Sanierungsberatung professionell unterstützt.

Die wichtigsten Vorteile des Schutzschirmverfahrens:

  • Das Schutzschirmverfahren Ihres Unternehmens wird nicht unbedingt veröffentlicht! Im Gegensatz zur Regelinsolvenz bleibt Ihnen u.U. die öffentliche Bekanntgabe der finanziellen Schieflage Ihres Unternehmens erspart – und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Kunden- und Zuliefererbeziehungen.
  • Keine Bestellung eines Insolvenzverwalters! Ihr Unternehmen bleibt in eigener Regie und kann sich auf eigene Weise finanziell sanieren. Der gerichtlich bestellte Sachverwalter wird im Fall des Schutzschirmverfahrens nur überprüfend tätig.
  • Es handelt sich um ein Verfahren mit Gläubigerschutz, das heißt, dass während des Verfahrens keine Vollstreckung durch Ihre Gläubiger durchgeführt werden kann.
  • Die Entschuldung ist im laufenden Geschäftsbetrieb möglich und die Veräußerung von Geschäftsteilen kann vermieden werden. Gelingt die Sanierung, kann das Unternehmen auf diese Weise komplett erhalten werden.

Ist das Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen möglich?

Das Verfahren bietet enorme Vorteile, ist aber nur unter besonderen Umständen möglich. Die Gläubiger müssen dem Verfahren zustimmen. Der Insolvenzgrund muss bereits absehbar sein, die Insolvenz darf jedoch noch nicht eingetreten sein.

Ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht untersucht mit Ihnen gründlich die Situation Ihres Unternehmens. Über die Sanierungsberatung hinaus verhandelt er bei Erfolgsaussicht für Sie mit Ihren Gläubigern, um ein Schutzschirmverfahren zu erreichen. Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen Notfalltermin, um den kritischen Zeitraum vor Eintreten der Insolvenz nicht verstreichen zu lassen.

Schutz von Gläubigerinteressen bei Insolvenz des Schuldners

Viele Gläubiger wissen nicht, dass sich trotz Insolvenz die Forderungen dennoch unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzen lassen! Wir prüfen Ihre Ansprüche und stellen fest, in wie weit Sie sich weiterhin durchsetzen lassen. Auf diese Weise verzichten Sie nicht auf tatsächlich durchsetzbare Forderungen gegenüber Ihrem Schuldner.

Wir unterstützen Sie als Gläubiger mit einer umfassenden Rechtsberatung und helfen Ihnen, Ihre Forderungen bestmöglich durchzusetzen, wenn Ihr Schuldner in die Insolvenz geht.

Als angestellter Geschäftsführer richtig mit der Insolvenz umgehen

Sie sehen sich in der Pflicht, als angestellter Geschäftsführer eines Unternehmens die Insolvenz zu beantragen? Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht klärt Sie darüber auf, wie Sie sich gegenüber den Aktionären, Gesellschaftern oder Ihrem Arbeitgeber zu verhalten und abzusichern haben.

Rechtsberatung für Firmen in Insolvenzszenarien und Risikoprüfung

Wenn Sie als Unternehmen planen, (Teil-)Betriebe aus einer Insolvenz heraus zu kaufen, dann stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bieten Ihnen als Käufer von Betriebsteilen eines in Insolvenz gegangenen Unternehmens eine umfassende Rechtsberatung an, klären alle relevanten rechtlichen Hintergründe und bereiten die notwendigen Verträge vor.

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht analysieren wir für Sie die Situation und führen außerdem für Sie die Risikoprüfung (Due-Diligence-Prüfung) für den Kauf der Unternehmensanteile durch. Dabei steht Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Insolvenzszenarien sowohl im Inland als auch im Ausland zur Seite: Wir beraten und vertreten Sie gerne auch dann, wenn mit der anderen Seite auf Englisch und Französisch zu sprechen ist.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Insolvenz und Schutzschirmverfahren oder interessieren Sie sich für eine Sanierungsberatung? Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht unserer Kanzlei in Aschaffenburg berät Sie gerne.

Direkter Link zu unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern:

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