Beratungsfeld

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
in Aschaffenburg

Die Kanzlei HAF bietet Ihnen eine professionelle Rechtsberatung in Aschaffenburg, vertritt und berät Unternehmen und Privatpersonen in Fällen von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Steuerhinterziehungen und weiteren steuerstrafrechtlichen Sachverhalten. Unsere interdisziplinäre Expertise umfasst unter anderem das Wirtschaftsrecht, das Steuer- und Steuerstrafrecht sowie das Feld der Finanzbuchhaltung, Steueroptimierung und das Insolvenzstrafrecht.

Hilfe in allen Fällen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts in Aschaffenburg

Als Rechtsberatung in Aschaffenburg unterstützen und vertreten wir inländische und ausländische Unternehmen und Unternehmer mit jahrelanger Erfahrung auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, des Steuerstrafrechts, der Finanzbuchhaltung und Steueroptimierung. Unsere Leistungen erstrecken sich auf viele verschiedene Bereiche wie unter anderem:

  • Insolvenzstraftaten, z.B. Insolvenzverschleppung, Bankrott
  • Untreue, Betrug, Unterschlagung, z.B. Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Straftaten im Wettbewerbsrecht, z.B. Verrat von Betriebsgeheimnissen
  • Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen,
  • Nicht deklarierte Einkommen und illegale Einkünfte auf ausländischen Konten,
  • Rechtsbehelfe gegen Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Verhaftungen,
  • Professionelle Beratung in Fragen des Steuer- und Steuerstrafrechts.

Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen

Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben über Ihre Einkünfte machen oder Angaben unterschlagen. Strafverfolgungsbehörden unterstellen oft Vorsatz, sodass Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Gemäß Abgabenordnung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Betrug im größeren Stil wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.

In der jüngsten Zeit haben Steuer-CDs mit Daten von Steuersündern in Deutschland für Aufsehen gesorgt und zu einer Zunahme von Selbstanzeigen geführt. Die Veröffentlichung enttarnte zahlreiche Steuersünder, die nicht deklariertes Einkommen und illegale Einkünfte im Ausland deponierten. Der Gesetzgeber hat die strafbefreiende Selbstanzeige als legitimes Mittel geschaffen, um dem Steuerhinterzieher seine Strafe hinsichtlich seiner Steuerstraftaten zu erlassen. Die Anforderungen an eine Strafbefreiung sind jedoch gestiegen. Wir unterstützen Sie, damit sich Ihre Situation nicht noch verschlimmert.

Aber auch ohne den Erwerb von Steuer-CDs untersuchen die deutschen Steuerbehörden alle Fälle von Steuerhinterziehung und Steuerstraftaten. Durchsuchungen Ihrer Büroräume und Geschäftsstätten können die Folge sein und in erheblichen Einschränkungen Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten enden. Computer, Geschäftsdokumente und andere relevante Beweisstücke können für das folgende Verfahren beschlagnahmt werden. In diesem Fall kann eine lange Zeit vergehen, bevor Ihr Unternehmen wieder Zugriff auf die Geräte und Dokumente bekommt. Liegt ein Durchsuchungsbefehl oder die Androhung der Beschlagnahme gegen Sie vor, sind schnellstmöglich Rechtsbehelfe zu deren Abwehr einzulegen. In einem solchen Fall beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen und vertreten Sie vor den Behörden.

Wirtschaftsrecht: Insolvenzstraftatbestände

Meldet ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren verspätet an, spricht man von Insolvenzverschleppung. Auch bei Überschuldung muss ein Unternehmer häufig Insolvenz anmelden. Täuscht er die Gläubiger über seine Liquidität, veruntreut oder unterschlägt anvertraute Geldmittel, ist die Schwelle zum Betrug oder zur Untreue überschritten sein.

Hält ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Arbeitsentgelt vor, veruntreut es oder führt die Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer nicht oder nicht rechtzeitig an die Krankenkasse ab, ist der Straftatbestand ebenfalls ein Straftatbestand erfüllt. Steuerstraftatbestände werden in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Im Falle einer Insolvenz ist es wichtig, Insolvenzstraftaten zu vermeiden: Bei rechtmäßigem Verhalten kann der Schuldner am Ende eines persöhnlichen des Insolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung zugesagt bekommen. Ohne Restschuldbefreiung bestehen die fälligen Zahlungsverpflichtungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fort.

Wettbewerbsrecht: Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse stellen oft das Alleinstellungsmerkmal und damit einen Vermögenswert eines Unternehmens dar. Schnell ist die Grenze überschritten, derartige Geheimnisse an Unbefugte weiterzugeben. Wurden Sie beschuldigt, Ihre Schweigepflicht übertreten zu haben oder wurde Ihr Know-how kopiert, besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Ihr Experte für Wirtschaftsrecht in Aschaffenburg: Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann

Sprechen Sie unseren Spezialisten für Wirtschaftsrecht in Aschaffenburg, Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, an. Als Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenzrecht vertritt er Ihre Interessen bei Insolvenzen. Nutzen Sie seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, um wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein. Darüber hinaus unterstützt Sie Herr Ackermann bei Fragen zur Vertragsgestaltung im Handelsvertreterrecht.

Ihr Ansprechpartner für das Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann

Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei Fragen rund um das Steuerstrafrecht zur Seite. Herr Ackermann berät Sie zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige, formuliert in Abstimmung mit Ihnen einen rechtskonformen Text und klärt Sie über Chancen und Risiken der Strafverfolgung auf. Bei Steuerhinterziehungsverfahren vertritt er Sie vor den Strafbehörden.

Kontaktieren Sie Ihren Rechtsexperten

Haben Sie Fragen zum Wirtschaftsrecht oder Steuerstrafrecht? Zweifeln Sie eine Gerichtsentscheidung an oder wünschen eine rechtliche Begutachtung eines Gerichtsurteils? Wollen Sie das Risiko bezüglich eines Steuerstrafverfahrens in Ihrem Unternehmen einschätzen? Rufen Sie unsere Rechtsberatung in Aschaffenburg unter 0 60 21 36 89 - 0 an. Wir treten schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Unsere Fachanwälte und Steuerberater in Aschaffenburg verfolgen dabei stets das Ziel, einen diskreten und sensiblen Ansatz für Ihre Verteidigung zu erarbeiten. Unsere Experten beraten Sie gerne – kontaktieren Sie uns!

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