Beratungsfeld

Steuerberatung in Aschaffenburg

Im Rahmen der Steuerberatung betreuen wir in Aschaffenburg und darüber hinaus deutsche und internationale Kunden in allen Bereichen des Steuerrechts. Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Unternehmen jeder Größe sowie Privatpersonen mit den klassischen Leistungen der Steuerberatung:

  • Jahresabschluss- und Deklarationsarbeiten,
  • Laufende Steuerberatung,
  • Buchführung,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Steuerplanung- und optimierung,
  • IFRS/IAS Abschluss,
  • Existenzgründungen und Rechtsformenwahl.

International ist die Kanzlei HAF Ihr erfahrener Ansprechpartner für:

  • Strukturierung internationaler Unternehmensaktivitäten,
  • Verrechnungspreismodelle,
  • Internationale Steuerberatung für Unternehmer und Privatpersonen,
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Steuerberatung Aschaffenburg – Service aus einer Hand

Mit unserer effizienten Verbindung von Steuerberatern und Rechtsanwälten bietet Ihnen die Kanzlei HAF eine ganzheitliche Beratung und verschafft Ihrem Unternehmen Synergieeffekte. Dies gelingt uns durch kurze Abstimmungswege, die kompetente Entscheidungen ermöglichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf & rufen Sie uns an: 0 60 21 36 89 - 0.

Steuererklärungen mit den Steuerberater in Aschaffenburg

Wir bieten im Bereich Steuerberatung ein umfangreiches Leistungsspektrum für Privatpersonen und Unternehmen jeder Größe:

  • Einkommensteuererklärung

Jeder Steuerpflichtige, der Einkünfte gemäß § 2 EStG erzielt, ist einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuererklärung dient als Grundlage für die zu berechnende Einkommensteuer.

  • Umsatzsteuererklärung
  • Unternehmer, die Umsätze durch die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen generieren, sind zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet.

  • Gewerbesteuererklärung
  • Gewerbetreibende, die selbstständig mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Dies betrifft alle Berufe des Handwerks, der Industrie und des Handels, die Gastronomie sowie Makler- und Vermittlungstätigkeiten. Nicht inbegriffen sind Betätigungen in der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Künstler oder die Verwaltung des eigenen Vermögens.

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Mit der Körperschaftssteuer wird das Einkommen von inländischen juristischen Personen (Kapitalgesellschaften: GmbH, AG), Genossenschaften, Vereinen oder Stiftungen besteuert.

  • Erbschaftsteuererklärung
  • Wer erbt, wird erbschaftssteuerpflichtig. Dies betrifft alle zu versteuernden Vermögenswerte der verstorbenen Person, die auf den Erben übergehen. Hier lohnt sich der Blick auf die Freibeträge: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto weniger Steuern sind abzuführen.

    Jahresabschluss

    Unsere erfahrenen Steuerberater erstellen handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse für Personen- und Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler. Aufbauend auf Ihrer Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihre:

    • Betriebsvermögensvergleiche

    Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind und regelmäßig Jahresabschlüsse zu erstellen haben, lassen durch uns ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleiche ermitteln.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Als vereinfachte Form der Gewinnermittlung gilt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die als Grundlage der Buchführung von Freiberuflern, Kleinstgewerbetreibenden sowie landwirtschaftlichen Betrieben zu führen ist.

  • Handelsbilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
  • Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, zur Erläuterung ihrer Handelsbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen Anhang zu erstellen. Dieser dient der Information und bildet mit allen drei Teilen eine Einheit.

  • Bilanzanalysen und Mehrjahresvergleiche
  • Die Bilanzanalyse bildet formell den Jahresabschluss und gibt über die derzeitige und zukünftige wirtschaftliche Lage des Unternehmens Auskunft. Aus einem Mehrjahresvergleich lassen sich Entwicklungen und Prognosen aufzeigen.

  • Erläuterungsberichte und Präsentationen
  • Wir erstellen Erläuterungsberichte und Präsentationen, die die einzelnen Positionen der Bilanz spezifizieren.

  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Die betrieblichen Steuererklärungen, die gegenüber dem Finanzamt abzugeben sind, unterscheiden sich nach Unternehmensart. Hier unterstützen wir Sie individuell und unternehmensgerecht.

  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Zum Anlagevermögen gehören die Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag im Unternehmen vorhanden sind. Die Entwicklung des Anlagevermögens beschreibt den Zeitpunkt der Anschaffung über die Abschreibungen bis hin zur Abschaffung.

    Unsere Steuerberater begleiten und betreuen Sie natürlich auch bei Betriebsprüfungen sowie Jahresabschlussprüfungen und übermitteln Ihre E-Bilanz.

    Finanzbuchhaltung

    Die Kanzlei HAF übernimmt über die Steuerberatung hinaus auch Ihre Finanzbuchhaltung und alle damit verbundenen Aufgaben:

    • Kostenrechnung,

    Mit der Kostenrechnung erfasst das Unternehmen sämtliche Kostenarten und erhält einen überblick der angefallenen Kosten. Dies ist wichtig für die Kostenkontrolle und damit für die weitere Unternehmensplanung.

  • Finanz- und Anlagebuchhaltung,
  • Dies betrifft die klassischen Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens: Rechnungs-, Jahresabschluss- und Anlagenbuchungen durchführen sowie Finanzbuchungsdaten zur Bilanzerstellung vorbereiten.

  • Buchung digitaler Belege,
  • Die Buchungen erfolgen mittels eingescannter Belege digital.

  • Elektronische Bankbuchungen,
  • Bankbuchungen werden auf elektronischem Wege vorgenommen.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen,
  • Wir nehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen vor und beachten die monatlichen bzw. vierteljährlichen Fristen. Eine entstandene Umsatzsteuer wird an das Finanzamt gemeldet und abgeführt bzw. bei einem Vorsteuerüberschuss erstattet.

  • Betriebswirtschaftliche Analysen,
  • Durch betriebswirtschaftliche Analysen wird die Ertragslage eines Unternehmens durch betriebswirtschaftliche Kennzahlen dargestellt.

  • Vorjahresvergleiche.
  • Der Vorjahresvergleich ist eine Gegenüberstellung der aktuellen Steuerdaten mit der Steuererklärung des Vorjahres. Auf diese Weise ist eine schnelle Prüfung möglich, ob alle Einnahmen und Ausgaben erfasst wurden.

    Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung und übernehmen Ihre:

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen,

    Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Abzüge für Ihre Mitarbeiter und veranlassen die Auszahlungen.

  • Lohnsteuervoranmeldungen,
  • Wir beachten die Fristen für die Lohnsteuervoranmeldungen und geben diese für Sie ab.

  • Gehaltsnachweise für Mitarbeiter,
  • Aufgrund der vorgenommenen Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen wir die Gehaltsnachweise

  • Zahlungsüberwachung,
  • und überwachen die Zahlungen an Ihre Mitarbeiter.

  • Meldung an Sozialversicherungsträger.
  • Schließlich informieren wir die Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger über die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer durch monatliche und jährliche Meldungen zur Sozialversicherung.


    Unsere qualifizierten Steuerberater in Aschaffenburg unterstützen Sie bei der Neugründung

    Mit unserem Fachwissen im Bereich des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts bieten wir Ihnen optimale Startvoraussetzungen bei der Neugründung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens. Dabei beraten wir Sie über die steuerlichen Vor- und Nachteile aller Rechtsformen, die rechtlichen Verpflichtungen der Rechtsformen sowie Ihre wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

    Haben Sie Fragen zum Thema Steuerberatung und suchen in Aschaffenburg einen erfahrenen Steuerberater? Kontaktieren Sie unseren Experten Jens Braun: 06021 3689-0.

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